Das Ehegattentestament
VortragWer erbt, wenn ich kein Testament hinterlasse? Wie kann ich meinen Nachlass durch Testament, gemeinschaftliches Testament (beispielsweise eines Ehepaares) oder Erbvertrag regeln? Ehegatten wählen häufig das sogenannte "Berliner Testament". Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein, danach die Kinder als Schlusserben. Dem erbenden Kind geht beim Berliner Testament ein persönlicher Freibetrag gegenüber einem seiner Elternteile verloren. Die Erbschaftssteuer kann dadurch relativ hoch ausfallen. Statt eines Berliner Testamens können Alternativen gewählt werden, zum Beispiel die testamentarische Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder ein Vermächtnis zugunsten des Kindes. Sie erfahren, welche Alternativen es gibt.
1 Abend, 15.03.2023 Mittwoch, 19:30 - 21:00 Uhr | |||||||
1 Termin(e)
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Susanne Alex | |||||||
1.003 | |||||||
Kurspreis vhs: 8,00 € |
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